Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten

Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder Arztberichte.

Kostenübernahme:

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,00 € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je erhaltener Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden direkt mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können.

Kinder sind generell befreit.

Wichtig: Wann verliert die Verordnung ihre Gültigkeit?

Eine Heilmittelverordnung verliert ihre Gültigkeit:
1. Wenn die Heilmittelbehandlung nicht innerhalb von 28 Tagen angefangen wird     

2. Wenn die HM-Behandlung länger als 14 Tage (Physikalische Therapie)

    unterbrochen wird.

Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.

Druckversion | Sitemap
© Mach Physiotherapie